Die Prüfpflicht:
Vielfach unbekannt: Das BGB aber auch bereits der Abschluß eines Gasliefervertrages verpflichtet Gebäudeeigentümer und Mieter zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung der Hausgasleitungen.
Unsichtbare Mängel:
Der größte Teil der Gasleitungen ist in vielen Gebäuden unsichtbar verkleidet oder als Steigeleitungen in Schächten verlegt. Werden unsichtbare Mängel meist über Jahre nicht erkannt und behoben: Es kommt zur Leckage. Personen und hohe Sachschaden können die Folge sein.
Die Prüfintervalle:
Nach Empfehlungen der Hamburger Gaswerke sollte jährlich eine Sichtprüfung der Verantwortlichen (Gebäudeeigentümer) vorgenommen werden. Eine Technische Prüfung (Dichtheitsprüfung) sollte spätestens alle 12 Jahre, bei älteren Gebäuden nach Gebäudezustand, alle 5-10 Jahre vom Innungsfachbetrieb durchgeführt werden.
Technisch:
Mit der Sichtprüfung kontrolliert der Innungsfachmann einsehbare Leitungsabschnitte Ihrer Gasanlage einschließlich aller Gerätezuleitungen im Gebäude. Eine Dichtheitsprüfung mit modernster Leckmengen-Messtechnik sorgt im zweiten Schritt für exakte Daten. So können Leitungsverlaufe protokolliert und mit den zulässigen Grenzwerten abgeglichen werde
Juristisch:
Das Prüferzertifikat beschreibt detailliert Art, Umfang und Zeitpunkt der durchgeführten Überprüfung. Die aktuelle Messwerte sowie eine abschließende Beurteilung geben Auskunft über den gesamtzustand der Anlage. Anlagen ohne Beanstandung erhalten das Prüfsiegel. Das Prüfprotokoll dient notfalls auch vor Gericht als anerkannter Nachweiß einer sachgerechten Überprüfung der Hausgasleitungen.
Finanziell:
Regelmäßig und sachkundige Überprüfungen der Gasleitungen können durch die Früherkennung von Schaden aufwendige Sanierungsarbeiten verhindern. Denn Leckagen entstehen meist über lange Zeiträume, zu spät erkannt wird die Gasleitung zum Risikofaktor auch für den Geldbeutel.